Deutsche Freie Software Lizenz
(c) Ministerium für Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen 2004
Erstellt von Axel Metzger und Till Jaeger, Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software - (http://www.ifross.de ).
Präambel
Software ist mehr als ein Wirtschaftsgut. Sie ist die technische Grundlage der Informationsgesellschaft. Die Frage der Teilhabe der Allgemeinheit ist deswegen von besonderer Bedeutung. Herkömmlich lizenzierte Programme werden nur im Object Code vertrieben, der Nutzer darf das Programm weder verändern noch weitergeben. Das Lizenzmodell der Freien Software (synonym "Open Source Software") gewährt Ihnen dagegen umfassende Freiheiten im Umgang mit dem Programm. Die Deutsche Freie Software Lizenz folgt diesem Lizenzmodell. Sie gewährt Ihnen das Recht, das Programm in umfassender Weise zu nutzen. Es ist Ihnen gestattet, das Programm nach Ihren Vorstellungen zu verändern, in veränderter oder unveränderter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Diese Rechte werden unentgeltlich eingeräumt.
Die Deutsche Freie Software Lizenz verbindet die Rechtseinräumung allerdings mit Pflichten, die dem Zweck dienen, das freie Zirkulieren des Programms und aller veröffentlichten Fortentwicklungen zu sichern. Wenn Sie das Programm verbreiten oder öffentlich zugänglich machen, dann müssen Sie jedem, der das Programm von Ihnen erhält, eine Kopie dieser Lizenz mitliefern und den Zugriff auf den Source Code ermöglichen. Eine weitere Pflicht betrifft Fortentwicklungen des Programms. Änderungen am Programm, die Sie öffentlich verbreiten oder zugänglich machen, müssen nach den Bestimmungen dieser Lizenz frei gegeben werden.
Die Deutsche Freie Software Lizenz nimmt auf die besonderen Anforderungen des deutschen und europäischen Rechts Rücksicht. Sie ist zweisprachig gestaltet und damit auch auf den internationalen Vertrieb ausgerichtet.
§ 0 Definitionen
Dokumentation: Die Beschreibung des Aufbaus und/oder der Struktur der Programmierung und/oder der Funktionalitäten des Programms, unabhängig davon, ob sie im Source Code oder gesondert vorgenommen wird.
Lizenz: Die zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen geschlossene Vereinbarung mit dem Inhalt der "Deutschen Freien Software Lizenz" bzw. das Angebot hierzu.
Lizenznehmer: Jede natürliche oder juristische Person, die die Lizenz angenommen hat.
Programm: Jedes Computerprogramm, das von den Rechtsinhabern nach den Bestimmungen dieser Lizenz verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht worden ist.
Object Code: Die maschinenlesbare, übersetzte Form des Programms.
Öffentlich: Nicht nur an einen bestimmten Personenkreis gerichtet, der persönlich oder durch die Zugehörigkeit zu einer juristischen Person oder einem öffentlichen Träger miteinander verbunden ist.
Öffentlich zugänglich machen: Die öffentliche Weitergabe des Programms in unkörperlicher Form, insbesondere das Bereithalten zum Download in Datennetzen.
Rechtsinhaber: Der bzw. die Urheber oder sonstigen Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Programm.
Source Code: Die für Menschen lesbare, in Programmiersprache dargestellte Form des Programms.
Verändern: Jede Erweiterung, Kürzung und Bearbeitung des Programms, insbesondere Weiterentwicklungen.
Verbreiten: Die öffentliche Weitergabe körperlicher Vervielfältigungsstücke, insbesondere auf Datenträgern oder in Verbindung mit Hardware.
Vollständiger Source Code: Der Source Code in der für die Erstellung bzw. die Bearbeitung benutzten Form zusammen mit den zur Übersetzung und Installation erforderlichen Konfigurationsdateien und Software-Werkzeugen, sofern diese in der benötigten Form nicht allgemein gebräuchlich (z.B. Standard-Kompiler) oder für jedermann lizenzgebührenfrei im Internet abrufbar sind.
§ 1 Rechte
§ 2 Pflichten beim Vertrieb
§ 3 Weitere Pflichten beim Vertrieb veränderter Versionen
§ 4 Weitere Pflichten beim Vertrieb im Object Code
§ 5 Vertragsschluss
§ 6 Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung
§ 7 Haftung und Gewährleistung
§ 8 Verträge mit Dritten
§ 9 Text der Lizenz
§ 10 Anwendbares Recht
Auf diese Lizenz findet deutsches Recht Anwendung.
Anhang: Wie unterstellen Sie ein Programm der Deutschen Freien Software Lizenz?
Um jedermann den Abschluss dieser Lizenz zu ermöglichen, wird empfohlen, das Programm mit folgendem
Hinweis auf die Lizenz zu versehen:
"Copyright (C) 20[jj] [Name des Rechtsinhabers].
Dieses Programm kann durch jedermann gemäß den Bestimmungen der Deutschen Freien Software Lizenz genutzt werden.
Die Lizenz kann unter http://www.d-fsl.de abgerufen werden."